Allgemeine Geschäftsbedingungen
EMonteur – Inh.: Oliver Hupfer
1. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Lieferungen und Angebote der Firma EMonteur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für EMonteur nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
b) Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen EMonteur gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs von EMonteur hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
c) Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EMonteur . Von diesem Schriftformerfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden. d) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. e) Die Rechtsbeziehungen der EMonteur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Vertragsschluss/ Vollmacht
a) Die Handelsvertreter/Außendienstmitarbeiter von EMonteur sind zum Abschluss von Kaufverträgen nur kraft ausdrücklicher Vollmacht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Kunden entgegen.
b) Die in den Katalogen, Verkaufsunterlagen u. ä. enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Kaufverträge bedürfen zu ihrer Begründung stets der gesonderten schriftlichen Bestätigung von EMonteur (Auftragsbestätigung).
c) Sämtliche Erklärungen des Kunden zum Vertrag müssen schriftlich bei EMonteur eingereicht oder schriftlich von EMonteur bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Wünsche auf Änderung oder Ergänzung des Vertrages.
3. Preise
Preise von EMonteur verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. jeweils gültigen MwSt. EMonteur hält sich an die Preise für die Dauer von einem Monat ab Angebotserstellung. Nach Fristablauf behält sich EMonteur Preisangleichungen infolge Lohn-oder Materialpreiserhöhungen vor.
4. Mitwirkung
a) Der Kunde wird EMonteur unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der Leistungen von EMonteur erforderlich sind.
b) Für die Richtigkeit der vom Kunden erteilten Angaben, vorgelegten Baupläne, Grundrisse und Zeichnungen hat der Kunde einzustehen mit der Folge, dass sich aus evtl. Unrichtigkeiten ergebende zusätzliche Kosten zu seinen Lasten gehen, es sei denn, dass EMonteur die Unrichtigkeit von Angaben, Bauplänen, Grundrissen oder Zeichnungen erkennt oder grob fahrlässig nicht erkennt.
5. Untersuchungspflicht/ Sachmängel
a) Der Kunde hat die Lieferung bei Ankunft unverzüglich zu untersuchen und EMonteuroffensichtliche Mängel oder fehlende Liefergegenstände unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Durch Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind - sofern keine Beschaffenheitsgarantie i. S. d. § 443 BGB vorliegt - im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Über offensichtlich als mangelhaft erkennbare Liefergegenstände darf der Kunde nicht verfügen, sie also nicht teilen, weiterverkaufen bzw. weiterverarbeiten, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Stellt der Kunde während der Montage fest, dass ein Liefergegenstand offensichtlich mangelhaft ist, so ist der Kunde verpflichtet, die weitere Montage sofort einzustellen und EMonteurzu benachrichtigen. Als mangelhaft bezeichnete Liefergegenstände sind EMonteur in unmontiertem Zustand zwecks Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Sachmängelhaftung von EMonteur aus.
b) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen, welche vereinbarungsgemäß nicht durch EMonteur erfolgen, in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
c) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) zu verlangen. Nur falls dieses fehlschlägt oder weitere Nacherfüllungsbemühungen dem Kunden nicht zumutbar sind, hat er das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
d) EMonteur übernimmt keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von EMonteur vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.
e) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 I Nr.2, 479, 638 a BGB u. ähnliche längere Fristen verbindlich vorschreibt.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen von EMonteur durch den Kunden aus diesem Vertrag und seinen eventuell späteren Änderungen oder Ergänzungen behält sich EMonteur das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
b) Über diese Vorbehaltsware darf der Kunde ohne Einwilligung von EMonteur nicht verfügen. Erlischt das Eigentum von EMonteur durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf EMonteur übergeht. Der Kunde verwahrt in diesem Fall das (Mit-)Eigentum von EMonteur unentgeltlich.
c) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere eines Gerichtsvollziehers - auf im (Mit-)Eigentum von EMonteur GbR stehende Ware hat der Kunde auf das (Mit-)Eigentum von EMonteur hinzuweisen und EMonteur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist EMonteur berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und hierzu das Grundstück oder die Räume des Kunden zu betreten.
e) Veräußert der Kunde im Rahmen seines üblichen Geschäfts Vorbehaltsware weiter, werden schon jetzt Forderungen des Käufers an EMonteur abgetreten. EMonteur nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung dient in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, EMonteur widerruft die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von EMonteur ist er verpflichtet, die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern usw. beinhaltet.
7. Pflichtverletzungen/ Schadensersatz
a) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen EMonteur als auch gegen die Erfüllungsgehilfen von EMonteur ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EMonteur, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
cc) nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes,
dd) bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht),
ee) wenn EMonteur eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen hat, welche als verschuldensunabhängiges Garantieversprechen zu werten ist. Haftet EMonteur für eine solche Zusicherung, hat EMonteur Mangelfolgeschäden jedoch nur zu ersetzen, falls diese Beschaffenheitsvereinbarung den Kunden gerade auch gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollte.
b) Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, ist EMonteur berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. In diesem Fall ist EMonteur berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu fordern, wobei dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
8. Kaufleute
a) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann i. S. d. HGB handelt, gilt ergänzend folgendes:
aa) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Sitz der EMonteur bzw. seiner Niederlassung.
bb) In Fällen höherer Gewalt oder falscher/verspäteter Eigenbelieferung ist die Lieferverpflichtung von EMonteur für die Dauer der Behinderung suspendiert; werden dabei drei Monate überschritten, so sind beide Seiten berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.
cc) Wird einer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen, so gilt ihr Inhalt als gebilligt.
dd) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt ist.
ee) Über die Klausel Nr. 9 (a) hinaus ist die Haftung von EMonteur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; für untypische, exzessive Schadensrisiken haftet EMonteur nicht.
9. Datenschutz
a) EMonteur weist gemäß § 26 Abs. 1 und 43 Abs. 3 BDSG darauf hin, dass im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Personen- und auftragsbezogene Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden.
b) Daten werden nur im Rahmen des Vertragszwecks an Dritte weitergegeben.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im gesamten nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen und restlichen Bedeutung nahe kommt.